Mund-Nase-Bedeckung auf der ganzen Sportplatz Anlage!

Aufgrund der Feststellung der Gefährdungsstufe 1 (7-Tages-Inzidenz über 35) durch den Kreis Kleve
besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung als Zuschauer von Sportveranstaltungen,
auch am Sitz- oder Stehplatz.