Es geht um Deine und unsere Gesundheit.

Da wir im Kreis Kleve die Gefährdungsstufe 2 erreicht haben, zählt die Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Damit gelten ab sofort folgende zusätzliche Regelungen:

Es gilt eine Höchstgrenze von 100 Personen (Ausnahme: das Gesundheitsamt lässt aufgrund eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts eine Ausnahme zu).


Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung als Zuschauer und Ersatzspieler , auch am Sitz- oder Stehplatz.

Wer sich an die Maskenpflicht nicht hält, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.

Bitte halten sie die Regeln ein. Wir sind gesetzlich verpflichtet, bei nicht Einhaltung unser Hausrecht auszuüben.

Wir bitten um euer Verständnis und bleibt gesund.